Pflegeberatung mit Herz
und Fachwissen.

Als erfahrene Pflegekräfte mit langjähriger Praxis unterstützen wir Sie mit fachlichem Wissen und Herz – individuell, zuverlässig und kompetent.

Zugelassen nach §37.3 SGB XI Kostenlos über die Pflegekasse Vor Ort & per Video Flensburg & Umgebung

Unsere Beratung

Themen unserer Beratung

Wir begleiten Sie umfassend rund um die häusliche Pflege – fachlich fundiert und ganz auf Ihre Situation abgestimmt.

Ermittlung des Bedarfes von zusätzlichen (Pflege-)Hilfsmitteln

Tipps für typische Situationen im Pflegealltag

Informationen über Hebe- und Lagerungstechniken

Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen gemäß §45 SGB XI

Entlastungsleistungen

Möglichkeiten der Höherstufung des Pflegegrades

Ihre Vorteile

Ihre Vorteile mit uns

  • Reduzierung des Zeitaufwandes der Pflegeperson
  • Kontinuierliche Dokumentation der Pflegesituation
  • Frühzeitige Erkennung und Entschärfung von Problemlagen
  • Beratung durch hochqualifizierte Experten in Pflege und Beratung
  • Alle Leistungen aus einer Hand
Pflegeberatung mit einem älteren Ehepaar
§37.3
Zugelassen nach SGB XI
0 €
Kostenlos über die Pflegekasse
2
Erfahrene Pflegeberaterinnen
100 %
Persönlich & unabhängig

So läuft es ab

Ablauf der Beratung

Unsere Beratungseinsätze finden bei Ihnen zu Hause statt – in vertrauter Umgebung und ganz auf Ihre individuelle Situation abgestimmt.

Die Terminvereinbarung erfolgt unkompliziert: telefonisch, per E-Mail oder direkt über unser Kontaktformular.

Der erste Beratungseinsatz findet immer persönlich bei Ihnen zu Hause statt. Anschließend kann jeder zweite Einsatz – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – auch per sicherer Videotelefonie erfolgen, flexibel und datenschutzkonform.

Beratungsanspruch

Beratungsanspruch gemäß Pflegegrad

Freiwillig

Pflegegrad 1

Keine verpflichtende Beratung, aber freiwillige Beratung möglich – z. B. zur Orientierung oder zur Vorbereitung auf zukünftige Pflegebedarfe.

Verpflichtend

Pflegegrad 2 und 3

Der Beratungseinsatz ist halbjährlich (einmal pro Halbjahr) verpflichtend abzurufen.

Verpflichtend

Pflegegrad 4 und 5

Der Beratungseinsatz ist halbjährlich (einmal pro Halbjahr) verpflichtend abzurufen.

Kosten

Der Beratungseinsatz ist für Pflegebedürftige kostenlos.

Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse – mit dem Ziel, Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich bei Fragen rund um Pflege und Versorgung zu unterstützen.

Pflegefachkraft bei der Dokumentation

Dokumentation

Dokumentation

Im Anschluss an das Beratungsgespräch wird der Inhalt schriftlich dokumentiert. Dazu gehören besprochene Themen, individuelle Empfehlungen sowie mögliche Maßnahmen.

Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber der Pflegekasse gemäß § 37.3 SGB XI. Sie bestätigt, dass die Beratung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und gesetzliche Anforderungen eingehalten wurden.

So wird sichergestellt, dass Sie als pflegebedürftige Person oder Angehörige*r optimal unterstützt und rechtlich abgesichert sind.

Einstufungsmanagement

Einstufungsmanagement

Haben Sie den Eindruck, dass Ihre Pflegestufe nicht korrekt ist? Oder möchten Sie einen Pflegegrad beantragen, wissen aber nicht, wie Sie beginnen sollen?

Wir unterstützen Sie professionell bei:

Unsere fachliche Einschätzung inkl. Unterlagenprüfung erhalten Sie für 99 €

Hinweis: Das Einstufungsmanagement ist eine freiwillige, privat zu zahlende Zusatzleistung und unabhängig vom kostenlosen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft allein Ihre Pflegekasse bzw. der Medizinische Dienst; ein bestimmtes Ergebnis können wir nicht garantieren.

Unser Team

Mit Herz und Fachwissen an Ihrer Seite

Tsisana Bejanidze-Christiansen, Pflegeberaterin

Tsisana Bejanidze-Christiansen

Pflegeberaterin

Maren Seeliger, Pflegeberaterin

Maren Seeliger

Pflegeberaterin

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige kostenlos – die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Lediglich unser freiwilliges Einstufungsmanagement (Unterstützung bei der Beantragung oder Höherstufung eines Pflegegrades) ist eine private Zusatzleistung für 99 €.

Wie oft muss ein Beratungseinsatz stattfinden?

Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 ebenfalls halbjährlich. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht, eine freiwillige Beratung ist aber jederzeit möglich.

Kann die Beratung auch per Video stattfinden?

Der erste Beratungseinsatz findet immer persönlich bei Ihnen zu Hause statt. Anschließend kann jeder zweite Einsatz – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – per sicherer Videotelefonie durchgeführt werden.

Für wen ist der Beratungseinsatz verpflichtend?

Verpflichtend ist der Beratungseinsatz für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen und nicht die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

In welchem Gebiet beraten Sie?

Wir beraten in Flensburg und Umgebung – in der Regel bei Ihnen zu Hause in vertrauter Umgebung.

Kontakt

Mail: mt-pflegeberatung-nord@t-online.de

Telefon: 0461 50092169

Fördepromenade 28, 24944 Flensburg, Deutschland

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